Die
Integrationshilfe/Schulbegleitung kann über die
Eingliederungshilfe (§ 54 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB XII in Verbindung
mit § 12 Eingliederungshilfeverordnung, bzw. § 35 a SGB VIII)
finanziert werden. Diese ist einkommensunabhängig.
Hierzu muss ein Antrag (beinhaltet in der Regel: Gutachten über
die Behinderung des Kindes/ Jugendlichen, eine Stellungnahme der
jeweiligen Schule, sowie einen Kostenvoranschlag von BIB e.V.) auf
Eingliederungshilfe beim Bezirk Oberbayern (§54 SBG XII) oder beim
zuständigen Sozialbürgerhaus bzw.
beim Landratsamt München (§ 35a SBG VIII) gestellt werden.
Bei der Beantragung
stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Des Weiteren beraten und begleiten wir Sie gerne während der
laufenden Schulbegleitungen und stehen Ihnen bei Bedarf als Vermittler
zwischen Schule, SchulbegeleiterInnen und Ihnen zur Verfügung.
Weiter haben Sie und Ihre Familien die Möglichkeit an
Informationsabenden, Festen etc. des Vereins teilzunehmen.