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Schulbegleitung
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Finanzierung

Die Integrationshilfe/Schulbegleitung kann über die Eingliederungshilfe (§ 54 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB XII in Verbindung mit § 12 Eingliederungshilfeverordnung, bzw. § 35 a SGB VIII) finanziert werden. Diese ist einkommensunabhängig. Hierzu muss ein Antrag (beinhaltet in der Regel: Gutachten über die Behinderung des Kindes/ Jugendlichen, eine Stellungnahme der jeweiligen Schule, sowie einen Kostenvoranschlag von BIB e.V.) auf Eingliederungshilfe beim Bezirk Oberbayern (§54 SBG XII) oder beim zuständigen Sozialbürgerhaus bzw. beim Landratsamt München (§ 35a SBG VIII) gestellt werden. Bei der Beantragung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Des Weiteren beraten und begleiten wir Sie gerne während der laufenden Schulbegleitungen und stehen Ihnen bei Bedarf als Vermittler zwischen Schule, SchulbegeleiterInnen und Ihnen zur Verfügung. Weiter haben Sie und Ihre Familien die Möglichkeit an Informationsabenden, Festen etc. des Vereins teilzunehmen.