
Die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat zum Hauptziel, diesen eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Grundgedanke der Schulbegleitung ist die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schulen. Neben Regelschulen sind es vor allem Förderschulen und spezielle Behinderteneinrichtungen, die zusätzlich zu ihrem, auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung ausgelegten Unterricht, auf die Unterstützung von SchulbegleiterInnen angewiesen sind. Durch die Begleitung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung durch die SchulbegeiterInnen/ IntegrationshelferInnen während des gesamten Schulalltages, sollen behinderungsbedingte Bedürfnisse abgedeckt werden. Hierzu gehören zum einen leichte pflegerische Aufgaben, wie die Unterstützung beim Toiletten-Gang, der Einnahme von Mahlzeiten, Windel- Wechseln etc. Hinzu kommen Hilfestellung beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulgebäude sowie Begleitung während der Schulpausen. Während des Unterrichts können folgende Aufgaben für den Schulbegleiter/Integrationshelfer anfallen: - Hilfestellung beim Schreiben und Lesen, sowie bei der Bearbeitung von Arbeitsaufträgen. Hilfestellung im Umgang mit Unterrichtsmaterial (Bücher, Blätter, Federmäppchen etc.). - Durch gezielte Maßnahmen, Förderung der Motivation sowie der Konzentration des Kindes/ des Jugendlichen - Einräumen von Ruhephasen und Beaufsichtigung des Kindes/ Jugendlichen, wenn es/ er überfordert und /oder überlastet ist. - Unterstützung der Kinder/ Jugendlichen mit den Mitschülern in Kontakt zu treten und in die Klassengemeinschaft integriert zu werden. Leitgedanke der Schulbegleitung ist es, das Kind bzw. den Jugendlichen nur soviel wie nötig zu unterstützten, sodass erlernte Selbständigkeit nicht verlernt wird bzw. Selbständigkeit weiter ausgebaut werden kann.