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BIB e.V.

Verein zur Betreuung und Integration behinderter
Kinder und Jugendlicher (BiB) e.V.

beraten • integrieren • begleiten

Schulbegleitung

Helfende Hände und Köpfe für den Alltag in der Schule.

Mal ehrlich? Zuerst hieß es, unser Sohn K. müsste wegen seiner Behinderung die Förderschule besuchen und könne nicht in die reguläre Grundschule bei uns im Viertel. Das kam für uns aber nicht in Frage, weil er dann seine Freunde aus dem Kindergarten verlieren und niemanden mehr treffen würde.

Also haben wir uns auf die Hinterbeine gestellt und viele Gespräche mit dem Schulamt, der Lehrerin und Direktorin der Grundschule vor Ort und der Förderschule geführt und erreicht, dass K. die Sprengelgrundschule besuchen kann unter der Voraussetzung, dass er einen Schulbegleiter mitbringt.

Den haben wir über BiB gefunden: M. unterstützt K. soviel wie nötig und so wenig wie möglich. K. ist jetzt in der dritten Klasse und es deutet alles darauf hin, dass er den Übertritt an die reguläre Hauptschule im Viertel schafft und weiter mit seinen Freunden in die Schule gehen kann. Darauf sind wir, K. und sein Schulbegleiter M. von BiB besonders stolz.

Was macht unser Schulbegleiter?
M. hilft unserem Sohn – ab dem Schultor – durch den Schulalltag. Das betrifft nicht nur die Motivation und Unterstützung beim Lesen, Schreiben und Rechnen oder die Aufgabenwiederholungen, sondern auch das Anziehen oder die Suche nach dem richtigen Raum. Je besser die Klasse K.‘s Handicaps kennt, desto besser ist er integriert und deshalb spielt die Behinderung nur noch eine untergeordnete Rolle.

Wer sind die BiB-Schulbegleiter_innen?
Die rund 45 Schulbegleiter_innen sind bei BiB angestellt, meist in Teilzeit, ihr Engagement ist stabil und zuverlässig. Sie verstehen sich nicht als Zweitlehrkräfte, Ersatzlehrer_innen, Pflegehelfer_innen oder Pflegepersonal. Jedoch übernehmen sie auch leichte pflegerische Aufgaben wie den Toilettengang oder die Einnahme von Mahlzeiten.

Sie benötigen eine Schulbegleitung?
Grundvoraussetzungen für den Antrag auf Genehmigung einer Schulbegleitung beim zuständigen Kostenträger sind:
– Gutachten und Einschätzung Schule
– Ärztliches Gutachten
– Formloser Antrag

Leitgedanke der Schulbegleitung

  • Ihr Kind bekommt die ihm angemessene Schulbildung
  • Ihr Kind wird so viel wie nötig und so wenig wie möglich unterstützt
  • Ihr Kind erhält seine erlernte Selbstständigkeit
  • Ihr Kind baut seine Selbstständigkeit weiter aus

Sie brauchen eine Schulbegleitung oder haben Fragen?
Bitte sprechen Sie mit Frau Bumes.